Das Steuerrecht ist eindeutig: Geschäftliche E-Mails sind steuerlich relevante Dokumente und müssen revisionssicher, vollständig und jederzeit abrufbar aufbewahrt werden – und zwar bis zu zehn Jahre lang. Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) schreibt das verbindlich vor.
Wer E-Mails nur im Postfach der Mitarbeiter liegen lässt, erfüllt diese Anforderungen nicht. Denn: Mitarbeiter können E-Mails löschen, Postfächer werden bei Kündigung geschlossen, Festplatten können ausfallen. Das ist kein theoretisches Risiko – das passiert täglich in Unternehmen.